Allgemeine Rechtsschutzversicherung

Unter dem Begriff „Allgemeiner Rechtsschutz“ versteht man oft die Rechtsschutzkombination Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz. In dieser Kombination ist allgemein ein weitreichender Rechtsschutzumfang versichert.


Es gibt jedoch auch andere Rechtsschutzvarianten, in denen der Versicherungsumfang jeweils etwas geringer ist. Dazu zählen die Kombinationen:



Die Kombination für den allgemeinen Rechtsschutz mit Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz hat einen umfangreichen Versicherungsschutz. Wenn Sie aber bestimmte Bereiche nicht benötigen (zumBeispiel Berufsrechtsschutz, wenn  Sie schon in Rente sind) wählen Sie die für Sie geeignete Kombination, denn dadurch werden die Beiträge natürlich geringer.

Rechtsschutz Vergleich