Kündigung Rechtschutzversicherung
Beim Rechtsschutz gibt es mehrere Kündigungsmöglichkeiten:
- Kündigung zum Ablauf:
Der Vertrag kann bis spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, andernfalls verlängert er sich um ein Jahr.
Sollte der Vertrag über 5 oder 10 Jahre abgeschlossen sein und bereits länger als 2 Jahre laufen, kann er trotzdem zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer ist also maximal 3 Jahre an einen 5 oder 10-Jahresvertrag gebunden.
- Kündigung nach einer Erhöhung des Beitrages
Falls der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Versicherungsschutz zu erweitern, kann der Vertrag fristlos bzw. mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Dabei sollte im Kündigungsschreiben auf die Beitragserhöhung Bezug genommen werden.
- Kündigung nach einem Schadenfall
Wenn der Versicherer innerhalb von 12 Monaten für 2 Rechtsfälle die Leistung übernommen hat, kann der Vertrag ebenfalls vorzeitig gekündigt werden.
- Kündigung wegen unberechtigter Ablehnung des Versicherungsschutzes
Sollte der Versicherer den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

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Rechtschutzversicherung Vergleich

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