Kündigung Rechtsschutz

Kündigung Rechtschutzversicherung

Beim Rechtsschutz gibt es mehrere Kündigungsmöglichkeiten:

  • Kündigung zum Ablauf:

    Der Vertrag kann bis spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, andernfalls verlängert er sich um ein Jahr.

    Sollte der Vertrag über 5 oder 10 Jahre abgeschlossen sein und bereits länger als 2 Jahre laufen, kann er trotzdem zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer ist also maximal 3 Jahre an einen 5 oder 10-Jahresvertrag gebunden.

  • Kündigung nach einer Erhöhung des Beitrages

    Falls der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Versicherungsschutz zu erweitern, kann der Vertrag fristlos bzw. mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Dabei sollte im Kündigungsschreiben auf die Beitragserhöhung Bezug genommen werden.

  • Kündigung nach einem Schadenfall

    Wenn der Versicherer innerhalb von 12 Monaten für 2 Rechtsfälle die Leistung übernommen hat, kann der Vertrag ebenfalls vorzeitig gekündigt werden.

  • Kündigung wegen unberechtigter Ablehnung des Versicherungsschutzes

    Sollte der Versicherer den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Rechtschutzversicherung Vergleich