Rechtsschutz Lebenspartner

Rechtsschutzversicherung Partner

Kann der nichteheliche Lebenspartner in der Rechtschutzversicherung mitversichert werden?

Ja, es ist einfach ein Familientarif zu wählen und der Partner muss im Antrag angegeben werden. Dann genießt der Lebenspartner Versicherungsschutz wie ein Ehepartner. Die Versicherung bestätigt die Mitversicherung in der Police. Auch die Kinder des Partners sind im Rahmen der Bedingungen dann automatisch mitversichert. Viele Versicherer akzeptieren auch gleichgeschlechtliche Partner.

Versicherungsschutz für den Partner besteht nicht für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Ebenfalls sind keine Streitigkeiten aus der Beendigung der Partnerschaft versichert.

Rechtsschutzversicherung Vergleich