Stichentscheid bei der Rechtsschutzversicherung

Es kommt vor, dass die Versicherung die Kosten füreinen Rechtsfall nicht übernehmen will, weil aus Sicht der Versicherung keineAussicht auf Erfolg besteht. Der Versicherungsnehmer hat dann nach denBedingungen (je nachdem was vereinbart ist), die Möglichkeit einenStichendscheid oder einen Schiedsentscheid zu verlangen.


Falls die Bedingungen den Stichentscheid vorsehen,kann der Versicherungsnehmer seinen Anwalt bitten, eine Stellungnahme zu derAblehnung der Versicherung abzugeben, die dann für den Versicherer und für denVersicherten bindend ist. Kommt der Anwalt zum Beispiel zum Ergebnis, dass dieKlage Aussicht auf Erfolg hat, muss die Versicherung die Kosten übernehmen.


Beim Schiedsentscheid wird von der Versicherungeiner unabhängiger Gutachter beauftragt um festzustellen ob die Klage Aussichtauf Erfolg hat. In diesem Fall ist das Gutachten für den Versicherer und denVersicherten bindend.


Der Stichentscheid ist offensichtlich deutlichgünstiger für den Versicherten. In unserem Rechtsschutz Vergleich können sieneben den Bedingungen auch die Tarifbestimmungen direkt vergleichen und sehenso auch sofort, ob in den Tarifen der Stichentscheid vorgesehen ist.

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